Gemeinsam den Wandel gestalten
VORANMELDUNG
Die Information über eine mögliche Mitgliedschaft erfolgt unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir informieren Interessierte über die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Gemeinsam den Wandel gestalten
Voranmeldung für unseren
Cannabis Social Club:
1. Registrieren
Du trägst dich über das Formular in unsere Interessentenliste für eine mögliche Mitgliedschaft im Cannabis Social Club ein.
2. Informationen erhalten
Sobald die Vereinsgründung abgeschlossen ist, informieren wir dich rechtzeitig über alle relevanten Details zur weiteren Vorgehensweise.
3. Entspannen
Ihre Registrierung als Interessent wurde erfolgreich abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass damit noch keine Mitgliedschaft verbunden ist. Weitere Informationen zum Verfahren einer möglichen Mitgliedschaft erhalten Sie in Kürze.
WAS SIND CANNABIS SOCIAL CLUBS ÜBERHAUPT?
Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Cannabis in Deutschland.
Cannabis Social Clubs (CSCs) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Diese nicht-öffentlichen Vereine verfolgen das Ziel, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis an ihre Mitglieder kontrolliert und transparent zu gestalten. Damit sollen sowohl der Schutz der Mitglieder als auch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.
Mit der gesetzlichen Einführung von Cannabis Social Clubs (CSCs) zum 1. Juli 2024 wurde ein neuer rechtlicher Rahmen für den gemeinschaftlich organisierten Anbau von Cannabis geschaffen.
Ziel ist es, innerhalb geschlossener Vereinsstrukturen eine rechtssichere, transparente und kontrollierte Umsetzung des Anbaus und der Weitergabe zu ermöglichen.
Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club bietet interessierten Personen die Möglichkeit, sich am gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis zu beteiligen.
Alle Abläufe erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Weitergabe des geernteten Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder und zu festgelegten Selbstkostenpreisen. Eine private Eigenaufzucht durch die Mitglieder ist im Rahmen der Clubmitgliedschaft nicht erforderlich.
Was unseren Verein auszeichnet
Aufnahmegebühr
Unsere Vereinsstruktur richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Zur Finanzierung des gemeinschaftlichen Anbaus wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Beide Beträge werden als Guthaben auf die zulässige jährliche Abgabemenge angerechnet.
Passioniertes Team
Wir setzen uns für eine gesetzeskonforme, verantwortungsvolle und gemeinschaftlich organisierte Umsetzung des erlaubten Cannabis-Anbaus ein. Interessierte Personen haben die Möglichkeit, unseren Verein im Rahmen eines persönlichen Gesprächs kennenzulernen.
Support
KOsten für die Mitgliedschaft
Mit deiner Voranmeldung sicherst du dir unverbindlich einen Platz für die Mitgliedschaft in unserem Verein.
Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob du tatsächlich Mitglied werden möchtest. Sobald uns alle rechtlich verbindlichen Informationen zur Mitgliedschaft vorliegen, informieren wir dich per E-Mail. Erst dann erfolgt die verbindliche Anmeldung.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 99,95 €. Der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 49,95 €.
Beide Beträge werden auf dein jährliches Abgabekontingent angerechnet.
Häufig gestellte Fragen:
So wirst du Mitglied im CSC Chilltime e. V.:
Lade unseren Mitgliedsantrag herunter, fülle ihn vollständig aus und sende ihn per E-Mail an info@chilltime.de.
Du erhältst zeitnah eine Rückmeldung vom Verein sowie unsere Vereinssatzung, damit du dir ein umfassendes Bild von unserer Struktur und Arbeitsweise machen kannst.
Nach der Zahlung des ersten Monatsbeitrags sowie der einmaligen Aufnahmegebühr und nach Bestätigung deiner Mitgliedschaft durch den Verein steht deinem Beitritt nichts mehr im Weg.
Wir freuen uns auf dich!
Wichtig: Die Voranmeldung ist unverbindlich.
Mit deiner Voranmeldung sicherst du dir lediglich einen Platz in unserem Cannabis Social Club. Eine verbindliche Mitgliedschaft entsteht dadurch noch nicht.
Sobald die offizielle Anmeldung als Vereinsmitglied möglich ist, informieren wir dich ausführlich per E-Mail und Briefpost über den weiteren Ablauf – inklusive transparenter Angaben zu allen Mitgliedschaftskosten. Erst dann entscheidest du, ob du dem Verein verbindlich beitreten möchtest.
Die verbindliche Anmeldung zur Mitgliedschaft im Cannabis Social Club ist erst möglich, sobald uns die offizielle Genehmigung vorliegt und alle organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sobald dieser Zeitpunkt erreicht ist, informieren wir dich per E-Mail über den Start der verbindlichen Anmeldephase.
Deine Voranmeldung bleibt bis dahin bestehen und sichert dir einen Platz im Verein. Selbstverständlich halten wir dich regelmäßig über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden.
Derzeit befinden wir uns noch in der Vorbereitungsphase.
Daher können wir dir die genauen Kosten der Mitgliedschaft und der Cannabisabgabe aktuell noch nicht im Detail mitteilen. Du kannst jedoch davon ausgehen, dass die Abgabe im Rahmen des Clubs zu fair kalkulierten Selbstkostenpreisen erfolgen wird – voraussichtlich deutlich günstiger als im bisherigen illegalen Marktumfeld.
Sobald uns verlässliche Informationen vorliegen, werden wir dich umgehend per E-Mail und Post informieren.
Wir empfehlen dir, dich jetzt voranzumelden, um keine wichtigen Updates zu verpassen.
Laut dem Gesetzesbeschluss vom Februar 2024 dürfen Cannabis Social Clubs ihre Tätigkeit ab dem 1. Juli 2024 aufnehmen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unseren Club rechtzeitig zum Starttermin für dich zu öffnen.
Trage deine Kontaktdaten in eines der Formulare auf dieser Website ein
Nach deiner Voranmeldung erhältst du von uns eine Bestätigung per E-Mail.
Sobald uns nähere Informationen zum Club, zur Mitgliedschaft sowie zu den Kosten vorliegen, informieren wir dich in den kommenden Wochen per E-Mail.
Anschließend hast du die Möglichkeit, dich verbindlich als Mitglied in unserem Cannabis Social Club anzumelden – dieser Schritt erfolgt dann schriftlich per Post.
Wir legen Wert auf Jugendschutz
Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV:
Rechtsanwalt Jan Müller
IT-Recht Kanzlei, München
E-Mail: jugendschutzbeauftragter@it-recht-kanzlei.de“